Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Grundlage für Grund-, Aus- und Weiterbildungen, die von AutArc.School im Privatschulbereich angeboten werden.

2. Vertragsabschluss

Mit der gegenseitigen Unterzeichnung des Vertrages bestätigt die unterzeichnende Person von den Vertragsbestimmungen und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) Kenntnis genommen zu haben und damit einverstanden zu sein. Die unterzeichnende Person anerkennt den unterzeichneten Vertrag in Bezug auf Schulgelder und sämtliche Nebenkosten als Schuldanerkennung im Sinne von Artikel 82 SchKG.

3. Ausbildungsinhalt & Durchführung

Der Inhalt der angebotenen Grund-, Aus- und Weiterbildungen richtet sich nach der im Zeitpunkt der Anmeldung aktuellsten Ausschreibung der AutArc.School. Das Herbstsemester dauert in der Regel von August bis Januar und das Frühlingssemester von Februar bis Juli. Anpassungen von Bildungsinhalten, von Lehrpersonen, Zeit, Dauer und Ort des Angebots bleiben jederzeit vorbehalten. Die AutArc.School kann Klassen bei ungenügender Teilnehmendenzahl zeitlich verschieben, zusammenlegen oder absagen.

4. Schulgelder

Die Schulgelder sind aus der Preisliste resp. der jeweiligen Ausschreibung ersichtlich. Teuerungs- oder unkostenbedingte Anpassungen bleiben vorbehalten. Ebenfalls vorbehalten bleiben Anpassungen aufgrund reglementarischer Änderungen in der Anzahl obligatorischer Lektionen.

5. Lehrmittel und Nebenkosten

Lehrmittel und Nebenkosten (zum Beispiel Materialgeld, zusätzliche Abschlüsse, obligatorische Veranstaltungen und Ergänzungsangebote) sind im Schulgeld nicht inbegriffen. Teuerungs- oder unkostenbedingte Anpassungen der Ausgaben für Lehrmittel und Nebenkosten bleiben vorbehalten.

Die Preisangaben sind als Richtwerte zu verstehen. Anpassung der Lehrmittel bis Kursbeginn und teuerungs- oder unkostenbedingte Anpassungen der Preise für Lehrmittel bleiben vorbehalten.

6. Abwesenheiten

Abwesenheiten der Teilnehmenden berechtigen weder zum Nachholen des Versäumten noch zu einer Reduktion des Schulgeldes. Dies gilt unabhängig davon, ob eine Abwesenheit selbstverschuldet ist oder nicht (zum Beispiel Krankheit, Unfall usw.) und ob die Abwesenheit den ganzen Lehrgang bzw. Kurs oder nur Teile davon betrifft.

7. Zahlungsbedingungen / Umbuchung

Schulgelder werden vier Wochen vor Beginn des Semesters in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist innerhalb von 20 Tagen zahlbar. Nach Ablauf der 20 Tage wird eine einmalige Erinnerung verschickt. Bei einer weiterhin ausbleibenden Zahlung nach 10 Tagen wird eine kostenpflichtige erste Mahnung in der Höhe von CHF 50.- fällig. Nach erfolgter erster Mahnung wird nach weiteren 10 Tagen eine weitere Mahngebühr von CHF 100.– sowie ein Verzugszins von 5% ab Zeitpunkt der ersten Erinnerung fällig.

8. Rücktritt und Vertragsauflösung

Nach gegenseitiger Unterzeichnung der Anmeldung gilt der Unterrichtsvertrag als formell abgeschlossen. Auflösung, Änderung oder Ergänzungen haben ab diesem Zeitpunkt mit eingeschriebenem Brief zu erfolgen. Eine Vertragsauflösung für das Folgesemester kann grundsätzlich jederzeit erfolgen. Erfolgt die Vertragsauflösung bzw. die Kündigung der unterzeichnenden Person bis zwei Monate vor Semesterbeginn, sind keine Rücktrittskosten zu entrichten. Bei Vertragsauflösung bzw. Kündigung der unterzeichnenden Person bis einen Monat vor Semesterbeginn werden 50% des Schulgeldes für das anstehende Semester fällig. Wird der Vertrag weniger als einen Monat vor Semesterbeginn aufgelöst bzw. seitens der unterzeichnenden Person gekündigt, bleibt das Schulgeld für das anstehende Semester weiterhin vollständig geschuldet. Mündliche Vereinbarungen, Mitteilung per E-Mail oder fehlende Mitteilung, zum Beispiel mit Lehrpersonen, sind nicht rechtsgültig. Einschreiben haben an die Schulleitung der AutArc.School zu erfolgen.

9. Fristlose Vertragskündigung

Eine fristlose Vertragskündigung während des laufenden Semesters ohne wichtigen Grund erfolgt zur Unzeit. Eine Rückerstattung des Schulgeldes pro rata temporis ist ausgeschlossen. Das Schulgeld für das verbleibende Semester bleibt geschuldet.

Wichtige Gründe für eine fristlose Vertragskündigung sind disziplinarische Gründe, wie wiederholte Verstösse gegen die Hausordnung, Störungen des Schulbetriebes, wie zum Beispiel fortgesetzte unentschuldigte Absenzen, sowie ein Zahlungsverzug trotz Mahnung. Auch bei einer fristlosen Vertragskündigung aus wichtigen Gründen seitens der AutArc.School bleibt das Schulgeld des laufenden Semesters weiterhin geschuldet.

10. Versicherungsschutz und Haftungsausschluss

Schülerinnen und Schüler sind selbst für eine ausreichende Versicherungsdeckung verantwortlich. Die AutArc.School schliesst soweit gesetzlich zulässig jede Haftung für während der Schulzeit entstandene Schäden, Diebstähle oder Verluste von Gegenständen aus. Insbesondere haben Schülerinnen und Schüler oder deren gesetzlichen Vertreterinnen und Vertreter, selbstständig für eine genügende Unfallversicherung zu sorgen. Dies gilt namentlich auch für Praktika, Ausflüge, Auslandaufenthalte und andere Anlässe. Die AutArc.School lehnt diesbezüglich jede Haftung ab.

11. Ergänzende Reglemente

Hausordnung, Verordnungen und weitere Reglemente bilden einen integrierenden Bestandteil des Unterrichtsvertrages und sind jederzeit unter www.autarc.school/download einsehbar.

12. Weitere Bestimmungen

Der AutArc.School steht das Recht zu, die vorliegenden AGB jederzeit zu ändern. Als ausschliesslicher Gerichtsstand gilt Sargans. Die AutArc.School behält sich vor, den Vertragspartner auch an dessen Wohnsitz zu belangen. Es gilt schweizerisches Recht.

Sargans, März 2026